Wartung & Service

Wartung sichert Werte und Leben

Gefahrenmeldeanlagen (GMA) müssen regelmäßig durch Elektrofachkräfte instand gehalten werden. Bei Störungen sind die GMA unverzüglich zu inspizieren und instand zu setzen.

Viermal jährlich, in etwa gleichen Zeitabständen, sind GMA durch eine Elektrofachkraft oder eine Sachkundige Person auf die Erfüllung der durch das Sicherheitskonzept vorgesehenen Überwachungsaufgabe und auf störende Beeinflussungen zu überprüfen, die nicht von der GMA selbsttätig erkannt und ausgewertet werden können.
Inspektionen sind grundsätzlich viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen. Auf bestimmungsgemäße Funktion sind insbesondere zu prüfen:

  • Anzeige der Herkunft von Meldungen in Übereinstimmung mit dem Sicherungskonzept
  • Signalgeber
  • Anzeige- und Betätigungseinrichtungen in oder außerhalb von Zentralen
  • Schalteinrichtungen
  • Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit Übertragungseinrichtungen
  • Energieversorgungen
  • Störungsweiterleitung an die abgesetzte beauftragte Stelle
  • alle Anlagenteile auf ordnungsgemäße Befestigung
  • alle Anlagenteile auf äußere Beschädigung und Verschmutzung
  • die Anlagendokumentation auf Vollständigkeit und Richtigkeit

Wartungen sind nach Herstellerangaben – unter Berücksichtigung der besonderen Betriebsumgebungsbedingungen – jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Hierzu gehören:

  • die Pflege von Anlagenteilen
  • gegebenenfalls das Auswechseln von Anlagenteilen und Bauelementen nach Ablauf der Nutzungsdauer
  • gegebenenfalls das Justieren, Neueinstellen und Abgleichen von Bauteilen und Geräten

Änderungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte ausgeführt werden. Nach jeder Änderung muss eine Änderungsprüfung durchgeführt und die Ausführungsunterlagen auf den neuesten Stand gebracht werden.
Einweisungen, Übergabe der Anlage, sämtliche Betriebsereignisse mit Angaben zur Ursache sowie alle notwendigen Instandhaltungs- und Änderungsmaßnahmen müssen durch den Errichter oder Betreiber in einem bei der GMA verfügbaren Betriebsbuch aufgezeichnet werden. (nach Festlegungen der DIN VDE 0833)

Wir bieten Ihnen die regelmäßige Überprüfung sowie die Instandhaltung ihrer Sicherheitsanlagen auf ihre elektrischen und mechanischen Funktionen und Wirksamkeit nach den geltenden Vorschriften der DIN 14675/ VDE 0833.